Wegen der hohen Infektions-Inzidenzen greifen für Dreieich die „Hotspot – Regelungen“ des Landes Hessen. Für Hallenbad und Sauna gilt daher ab sofort die 2-G-plus Regel.
Erwachsene und volljährige Schüler benötigen zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis einen tagesaktuellen Test oder eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) sowie einen aktuellen Lichtbildausweis.
Eine Auffrischungsimpfung ist eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nach einer bereits erhaltenen vollständigen Schutzimpfung.
Sie besteht aus:
- einer dritten Impfung nach zweimaliger Impfung mit den Impfstoffen von Astrazeneca/BioNTech/Moderna
- einer zweiten Impfung nach einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson oder
- einer zweiten Impfung einer genesenen Person.
Für Schüler zwischen 6 Jahren und 17 Jahren ist das regelmäßig geführte Testheft der Schule ausreichend.
Kinder, die bereits 6 Jahre alt sind und noch nicht zur Schule gehen, sowie Kinder unter 6 Jahren, benötigen keinen Nachweis.
Darüber hinaus sind die gängigen Coronaregeln des Landes Hessen zu beachten, wie Abstands-, Hygiene- und Kontaktregeln.
Quelle: 2-G-Plus-Regelung in Schwimmbad und Sauna – Schwimmbäder Dreieich (schwimmbaeder-dreieich.de)
Gruß Thomas
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