Basketball

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Liebe SVD´ler*innen,

ab heute ist die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Während es für den Sport im Außenbereich keine Änderungen gibt, werden die Maßnahmen für den Innenbereich verschärft. Ab sofort ist die Teilnahme an Veranstaltungen, Trainings, Spielen, Wettkämpfen etc. nur noch für Geimpfte, Genesene oder Personen mit PCR-Test (nicht älter als 48 Std.) möglich. Ein Bürgertest (Antigen-Schnelltest) ist nicht mehr ausreichend.

Nur Personen die aus medizinsichen Gründen nicht geimpft werden können, dürfen nach Vorlage einer amtlichen Bestätigung mit einem Bürgertest (nicht älter als 24 Stunden) teilnehmen.

Kinder unter 6 Jahren oder solche die noch nicht in die Schule gehen, sowie Kinder und Jugendliche mit Schultestheft, können nach wie vor an allen Veranstaltungen teilnehmen.

ACHTUNG! Erwachsene Spieler*innen die nicht nach vorgenannten Bedingungen die Vorgaben der 3G+-Regel erfüllen, erhalten keinen Zutritt zu den Wettkampfstätten des SVD!

Für den Vorstand

Christoph Knittel

1.Vereinsvorsitzender

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