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Liebe SVD´ler*innen,

da es nicht immer leicht ist den Überblick zu behalten, möchten wir Euch eine Zusammenfassung der aktuellen Bestimmungen des Landes Hessen in Bezug auf die Ausübung des Amateursports geben.

Was heißt das für das INDOOR-Training?

aktuell müssen alle Teilnehmer an Indoor-Trainings oder Übungseinheiten den Nachweis erbringen, dass sie gemäß 3G-Regel:

-geimpft

-genesen

-getestet (offizieller Antigentest max. 24 Std. alt oder PCR-Test max 48 Std. alt)

sind. Schulkinder können mit dem Testheft ihrer Schule den Nachweis erbringen. Dieser Nachweis ist unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Testung (sofern kontinuierlich 2 x wöchentlich getestet). Wird also an Montag und Mittwoch in der Schule getestet, kann das Kind trotzdem am Wochenende ohne weiteren Nachweis an Trainings oder Spielen teilnehmen.

Wo gelten diese Maßnahmen?

Sie gelten in allen gedeckten Sportstätten des Vereins, des Kreises Offenbch und der Stadt Dreieich. Demnach also:

-in allen Sporthallen und Übungsräumen

-im Innenbereich unseres Clubhauses und der Tennisklause

-in der vereinseigenen Tennis-Traglufthalle

Des weiteren müssen die seit letztem Jahr bereits ausgearbeiteten Hygienepläne zwingend eingehalten werden.

Was passiert wenn die Inzidenz über 100 steigt?

Ab einer Inzidenz von 100 gelten vorgenannte Maßnahmen auch für den Outdoor-Bereich. Also z.B. für Fußball, Tennis auf den Freiplätzen oder die Nutzung der Georg-Metzger-Minigolfanlage (Sportbetrieb und Freizeitbetrieb).

Kinder im Alter von 6 Jahren die noch nicht in die Schule gehen

Diese haben noch kein Testheft, können aber durch einen direkt am Ort des Trainings durchgeführten Selbsttest (Durchführung durch ein Elternteil) am Training oder Spiel teilnehmen.

Beste Grüße

Christoph Knittel

1.Vereinsvorsitzender

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