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Auf Grund einer Anordnung der Stabsstelle Krisenkoordination im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, wurde uns durch den Fachbereich Bürger und Ordnung der Stadt Dreieich, die Schließung unserer Sportstätte „Georg-Metzger-Minigolfanlage“ mit Wirkung zum 24.04.21 auferlegt. Die Maßnahme erfolgt NICHT auf Initiative oder in Verantwortung der Stadt Dreieich.

Hierzu ein Statement des 1.Vereinsvorsitzenden des SVD:

„Wir haben uns vor der Öffnung intensiv mit der Corona-Schutzverordnung beschäftigt. Hier wird zwischen Freizeitaktivitäten und der Ausübung von Amateur- und Freizeitsport unterschieden. Es ist für mich völlig unerklärlich, wie man in Wiesbaden zu der Annahme kommt, dass es sich bei Minigolf im wesentlichen um eine Freizeitaktivität handelt. Offensichtlich lässt man hier außer Acht, dass es sich bei Minigolf um eine Sportart handelt, welche durch den Deutscher Minigolfsport Verband organisiert wird und zudem durch den Deutschen Olympischen Sportbund anerkannt ist. Diese Anordnung zeugt für mich von Unwissenheit oder Ignoranz der handelnden Personen, schlimmstenfalls von einer Kombination aus beidem, was wir nicht gewillt sind widerstandslos hinzunehmen.“

Auch in der ab 24.04.21 umzusetzenden neuen Regelung durch den Bund wird der Freizeitsport explizit gestattet. Knittel weiter: „Laut gesetzlicher Regelung ist der Freizeitsport für 2 Personen oder den eigenen Haushalt möglich. Ferner für Gruppen von bis zu 5 Kindern bis 14 Jahren, sofern der Sport kontaktlos ausgeübt wird. Auch den geforderten Abstand von 3 m zwischen den Spielgruppen können wir problemlos einhalten. Ein Hygienekonzept wurde bereits vergangenes Jahr erabeitet und die komplette Saison erfolgreich umgesetzt.“

Knittel weißt weiterhin auf einen unanfechtbares Eilbeschluss des Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hin: „Hier wurde am 16.04. in einem ähnlich gelagerten Fall eindeutig Minigolf als Sportart anerkannt. Die Schließungen mussten außer Vollzug gesetzt werden.“

Der SV Dreieichenhain hat sich mit seinem Problem an den für den Wahlkreis zuständigen Landtagsabgeordneten Hartmut Honka gewandt und diesen um Intervention an entsprechender Stelle bei der Landesregierung gebeten. Parallel wird man rechtliche Mittel gegen die aus Sicht von Knittel rechtswidrige Anordnung prüfen.

 

 

 

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