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Der Landessportbund Hessen und der Sportkreis Offenbach haben die Vereine heute darüber informiert, dass der zunächst gestattete Individualsport und Sport von 2 Personen sowie Familien, nur noch im öffentlichen Raum stattfinden darf. Somit ist Sport von 1 bis 2 Personen und bis 10 Personen aus 2 Hausständen , nur noch auf Wegen, Wasserstraßen, in Wald und Parks sowie auf Wasserflächen möglich. Somit ist der SVD verpflichtet auch seine Tennisanlage zu schließen.

Der 1. Vereinsvorsitzende Christoph Knittel reagierte mit Unverständnis auf diese Maßnahmen: „Unsere Mitglieder und der Vorstand haben aus Überzeugung alle bisherigen Maßnahmen der Politik mitgetragen. Der neueste Erlass der Landesregierung stößt bei uns jedoch auf Unverständnis. Warum sollen zwei Tennisspieler mit 20m Abstand zueinander nicht ihrer sportlichen Betätigung nachgehen dürfen, während zwei Segler nebeneinander in einem Boot sitzend die Segel hissen dürfen? Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit von Kontaktreduzierungen, diese Maßnahme ist willkürlich und niemandem plausibel zu erklären. Dennoch werden wir der Anordnung folgen, so unverständlich sie auch sein mag.“

Die Verordnung tritt am 05.11. in Kraft und ist voresrt bis zum 30.11.2020 gültig.

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