Schwimmen

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Wegen der hohen Infektions-Inzidenzen greifen für Dreieich die „Hotspot – Regelungen“ des Landes Hessen. Für Hallenbad und Sauna gilt daher ab sofort die 2-G-plus Regel.

Erwachsene und volljährige Schüler benötigen zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis einen tagesaktuellen Test oder eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) sowie einen aktuellen Lichtbildausweis.

Eine Auffrischungsimpfung ist eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nach einer bereits erhaltenen vollständigen Schutzimpfung.

Sie besteht aus:

  • einer dritten Impfung nach zweimaliger Impfung mit den Impfstoffen von Astrazeneca/BioNTech/Moderna
  • einer zweiten Impfung nach einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson oder
  • einer zweiten Impfung einer genesenen Person.

Für Schüler zwischen 6 Jahren und 17 Jahren ist das regelmäßig geführte Testheft der Schule ausreichend.

Kinder, die bereits 6 Jahre alt sind und noch nicht zur Schule gehen, sowie Kinder unter 6 Jahren, benötigen keinen Nachweis.

Darüber hinaus sind die gängigen Coronaregeln des Landes Hessen zu beachten, wie Abstands-, Hygiene- und Kontaktregeln.

Quelle: 2-G-Plus-Regelung in Schwimmbad und Sauna – Schwimmbäder Dreieich (schwimmbaeder-dreieich.de)

 

Gruß Thomas

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