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Auf der Delegiertenversamlung wurden durch die Vereinsmitglieder Satzungsänderungen und Anpassungen der Mitgliedsbeiträge beschlossen. So wird es neben dem „klassischen“ Tarif für Familien, künftig auch zwei Tarife für Alleinerziehende geben.Um den gesellschaftlichen Veränderungen besser gerecht zu werden, werden Mitglieder in den Tarifen „Alleinerziehende mit einem Kind“ und „Alleinerziehende mit zwei oder mehr Kindern“ finanziell günstiger gestellt als in einer Familienmitgliedschaft. Des weiteren wurden die neuen monatlichen Mitgliedsbeiträge wie folgt festgelegt:

Kinder bis 10 Jahre     –     €   6,00

Kinder/Jugendliche von 11 bis 18 Jahren     –     €   7,00

Azubis/Studenten bis 25 Jahre     –     €   8,00

Erwachsene     –     € 11,50

Rentner     –     €   6,00

Ehepaare     –     € 20,00

Familien     –     € 25,00

Alleinerziehende mit einem Kind     –     € 15,00

Alleinerziehende mit zwei oder mehr Kindern     –     € 20,00

Die neuen Tarife und Beiträge sind gültig ab dem 01.01.2019. Die Mitgliedschaft für Alleinerziehende muß bei der Mitgliederverwaltung aktiv beantragt werden. Die exakten Bestimmungen für alle Mitgliedsbeiträge sind in der künftigen Satzung unter §8 nachzulesen. Diese wird veröffentlicht, sobald die rechtliche Freigabe hierfür erfolgt ist.

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